Das besondere AWO-Lädchen

15.05.2019 Falls Ihr Einkommen gering ist, können Sie eine Kundenkarte bekommen, die es ihnen ermöglicht, alle Artikel mit einem Rabatt von 30 % zu erwerben. Der Nachweis des geringen Einkommens kann z. B. mittels ALG II-Bescheid, Tafelkarte, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Lohnabrechnung usw. erfolgen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Damit wir weiterhin eine so große Auswahl … Das besondere AWO-Lädchen weiterlesen